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Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

kann jeden treffen, denn Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind zu 90% die Folge einer Krankheit und zu 10% die Folge eines Unfalls.

Aber:
Für nach dem 02.01.1961 Geborene hat der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeitsrente gestrichen.

In nebenstehendem Diagramm sehen Sie 3 Säulengruppen:

links: das bisherige Bruttogehalt in Höhe von 3.000 (gelb), 2.500 (rot) bzw. 2.000 (blau) €
Mitte: die korrespondierende volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.254 (gelb), 1.046 (rot) bzw. 836 (blau) €
rechts: die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt sogar nur noch 627 (gelb), 523 (rot) bzw. 418 (blau) €
Nicht ohne Grund zählt die Berufsunfähigkeitsabsicherung daher zu den Grundversicherungen, die jeder Erwerbstätige haben sollte.
Schwerpunkt bei der Auswahl der Sicherung Ihrer materiellen Existenz im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist die Leistungszusage der Versicherung. Die verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich jedoch in den einzelnen Leistungsbedingungen erheblich.
Wir unterstützen Sie kostenlos bei der Wahl Ihrer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung.