Brennpunkt
Berufsunfähigkeit/
Erwerbsunfähigkeit

- besonders für nach dem 02.01.1961 Geborene -

- ein aktuelles Problem...
Schon heute gibt es weit über 2 Mio. Berufs- und Erwerbsunfähige in Deutschland. Im Durchschnitt scheidet jeder 4. Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus und muss von einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente leben. Ein Grund gegen diese Gefahr ausreichend abgesichert zu sein.

Berufsunfähigkeit kann jeden
treffen,denn...
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist zu 90% die Folge einer Krankheit und zu 10% die eines Unfalls. Wirbel- und Gelenkprobleme sind zusammen mit Herz - Kreislauf - Erkrankungen vorrangig, bedingt durch falsche Ernährung und mangelnde Bewegung, v.a. bei Schreibtischberufen. Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist nicht nur ein Thema für ältere Menschen. Immer mehr junge Menschen werden berufs- oder erwerbsunfähig. Die zunehmende Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsursache Nerven- und Geisteskrankheiten betrifft verstärkt jüngere Menschen. Weitere Einflüsse von Zivilisationskrankheiten wie allergische Erkrankungen und Stress sind zunehmend spürbar.

Gesetz zur Reform der Erwerbsminderungsrenten
Mit dem am 01.01.2001 in Kraft getretenen Gesetz wird die derzeitige Aufteilung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Berufs- und Erwerbsfähigkeitsrenten durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Dies bedeutet konkret:
- Für nach dem
02.01.1961 geborene Versicherte hat der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeitsrente gestrichen. Für sie gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente.
- Die volle Erwerbsminderungsrente erhält künftig derjenige, der weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
- Wer zwischen 3 und unter 5 Stunden arbeiten kann, erhält in der Regel sogar nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente kommt es bei der Erwerbsminderungsrente auf einen erreichten beruflichen Status nicht mehr an. Es zählt nur noch die gesundheitliche Leistungsfähigkeit.
- Wer vor dem 63. Lebensjahr eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen muss, muss einen Rentenabschlag von bis zu 10,8% hinnehmen, der auch für die Altersrente übernommen wird.

Berufsunfähigkeit ist ein finanzielles Risiko...
Die monatliche Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt heute gerade einmal durchschnittlich 698 € bei Erwerbsunfähigkeit, bei Berufsunfähigkeit sogar nur 578 €. Durch die Reform der Erwerbsminderungsrenten gibt es für viele Versicherte bei Berufsunfähigkeit gar keinen gesetzlichen Versicherungsschutz mehr.

Fazit:
Vor allem wer 40 oder jünger ist, muss sich privat absichern.